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   VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382   

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VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382 (https://dejure.org/2012,12518)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382 (https://dejure.org/2012,12518)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. April 2012 - AN 9 K 11.30382 (https://dejure.org/2012,12518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asyl Irak; keine Gruppenverfolgung der Yeziden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Hs 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Beschluss vom 16.2.1995, 1 B 205.93; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 17/07; juris).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn die Klägerin im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, 9 C 4.98; juris).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte der Kläger unter Berufung auf eine - in diesem Zeitpunkt gegebenenfalls bestehende - extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von der Beklagten verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, S. 1420).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Vorlage von Attesten und deren Beurteilung durch die Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 29.4.2005, 1 B 119.04; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 8.07; juris), dass diese in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess zwar regelmäßig Anlass zu weiterer Sachaufklärung geben, da eine Pflicht der Beteiligten zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO, ebenso wie eine Beweisführungspflicht regelmäßig zu verneinen ist.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Hs 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Beschluss vom 16.2.1995, 1 B 205.93; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 17/07; juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Vorlage von Attesten und deren Beurteilung durch die Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 29.4.2005, 1 B 119.04; Urteil vom 11.9.2007, 10 C 8.07; juris), dass diese in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess zwar regelmäßig Anlass zu weiterer Sachaufklärung geben, da eine Pflicht der Beteiligten zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO, ebenso wie eine Beweisführungspflicht regelmäßig zu verneinen ist.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die konkrete Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung infolge einer unzureichenden medizinischen Behandlung verschlimmert, ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (BVerwG vom 17.10.2006, BVerwGE 127, 33 ff; vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 ff.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die konkrete Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung infolge einer unzureichenden medizinischen Behandlung verschlimmert, ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (BVerwG vom 17.10.2006, BVerwGE 127, 33 ff; vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 13a ZB 11.30383

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf für

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270

    Kein Abschiebungsverbot für ehemalige irakische Militärangehörige yezidischen

  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 13a ZB 11.30338

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

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